Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere Nutzung Ihrer Einzugsermächtigung

Gläubiger-Identifikationsnummer des Fördervereins:

DE33ZZZ00000835709

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir nutzen im Rahmen der bestehenden Mitgliedschaft für Zahlungen die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) stellen wir demnächst, spätestens jedoch zum 01.02.2014 auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch

  • unsere oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer
  • Ihre Mitgliedsnummer als Mandatsreferenz

gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden.

 

Da diese Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie nichts unternehmen.

 

Lastschriften werden weiterhin von Ihrem Konto, für welches Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, eingezogen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Förderverein