1. Wie setzt sich der Schulelternrat zusammen?
2. Was sind die Aufgaben des Schulelternrates?
3. Wer ist der aktuelle Vorstand des Elternrates?
4. Mitarbeit im Schulelternrat
Die Elternvertreter aller Klassen und deren Stellvertreter bilden zusammen den Schulelternrat (SER).
Der SER wählt aus seiner Mitte für zwei Jahre seinen Vorstand. Dieser besteht aus der/dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter oder aber aus dem Vorsitzenden und beliebig vielen Beisitzern.
Die Vorsitzenden des Schulelternrates organisieren und leiten die Sitzungen des SER. Sie sind Ansprechpartner für die Elternvertreter und unterstützen diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Außerdem stehen sie in regelmäßigem Kontakt zur Schulleitung.
Der SER tritt mindestens einmal pro Schulhalbjahr zur SER-Sitzung zusammen und erörtert alle
die Schülerschaft und die Schule betreffenden Fragen.
Er vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber Schulleitung, Schulbehörde und Schulträger.
Der SER wählt Vertreter und Stellvertreter für die Gesamtkonferenz, Fachkonferenzen und den Gemeinde- und Regionselternrat für jeweils zwei Jahre.
Außerdem wählt der SER die Elternvertreter im Schulvorstand. Zur Wahl stellen können sich allerdings auch Eltern, die selbst nicht Mitglied im Elternrat sind. Die Elternvertreter im Schulvorstand
und in den Konferenzen sollen die mehrheitliche Meinung und Stellungnahmen der Eltern vertreten.
Nach der SER-Sitzung haben die Elternvertreter die Aufgabe die Themen aus der Sitzung an die Klassenelternschaft weiter zu geben.
1. Vorsitzender: Herr Meyer
1.) Elternabende / Klassenelternvertreter
Alle Erziehungsberechtigten einer Klasse wählen zu Beginn des Schuljahres einen Elternvertreter sowie seinen Stellvertreter für jeweils zwei Jahre. Die gewählten Personen sind automatisch Mitglied im Schulelternrat (SER).
Der Elternvertreter einer Klasse plant und leitet mindestens einen Elternabend pro Schulhalbjahr. Hier werden gemeinsam mit dem Klassenlehrer schulische Fragen wie Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts, Fragen zur Organisation und alle gewünschten die Klasse oder die Schule betreffenden Themen erörtert.
Der Elternvertreter hält Kontakt zur Klassenlehrkraft.
2.) Klassenkonferenz
Die Klassenkonferenz setzt sich zusammen aus den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften und drei gewählten Elternvertretern. Die Elternvertreter sind natürlich auch stimmberechtigt, mit Ausnahme der eigenen Belange. Sie entscheidet über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schüler betreffen, insbesondere über
Persönliche Angelegenheiten werden vertraulich behandelt.
3.) Fachkonferenz
Für jedes Unterrichtsfach findet einmal pro Schulhalbjahr eine Fachkonferenz statt. Sie entscheidet über fachbezogene Angelegenheiten, wie z. B. Anschaffungen von Arbeitsmitteln und Gestaltung von Arbeitsplänen. In jeder Fachkonferenz sind die Eltern mit zwei Personen vertreten. Natürlich sind die Elternvertreter auch stimmberechtigt.
Die gewählten Elternvertreter berichten auf den Elternratssitzungen über die besprochenen Inhalte der jeweiligen Konferenzen.
4.) Gesamtkonferenz
Mitglieder der Gesamtkonferenz sind alle Beschäftigten der Schule sowie 6 Elternvertreter. Es ist sinnvoll, dass mindestens 2 Elternvertreter des SER-Vorstandes in der Gesamtkonferenz vertreten sind. Die Gesamtkonferenz entscheidet über alle wesentlichen pädagogischen Angelegenheiten der Schule.
Schulinterne Seminare für Elternvertreter können bei Interesse organisiert werden.