Mitarbeit im Schulelternrat

Welche Möglichkeiten der Mitarbeit haben Eltern?

1.) Elternabende / Klassenelternvertreter

Alle Erziehungsberechtigten einer Klasse wählen zu Beginn des Schuljahres einen Elternvertreter sowie seinen Stellvertreter für jeweils zwei Jahre. Die gewählten Personen sind automatisch Mitglied im Schulelternrat (SER).

 

Der Elternvertreter einer Klasse plant und leitet mindestens einen Elternabend pro Schulhalbjahr. Hier werden gemeinsam mit dem Klassenlehrer schulische Fragen wie Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts, Fragen zur Organisation und alle gewünschten die Klasse oder die Schule betreffenden Themen erörtert.

 

Der Elternvertreter hält Kontakt zur Klassenlehrkraft.

 

2.) Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz setzt sich zusammen aus den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften und drei gewählten Elternvertretern. Die Elternvertreter sind natürlich auch stimmberechtigt, mit Ausnahme der eigenen Belange. Sie entscheidet über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schüler betreffen, insbesondere über

 

  • das Zusammenwirken der Fachlehrer,
  • die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schüler,
  • Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen,
  • Ordnungsmaßnahmen und ggf. Erziehungsmittel.

 

Persönliche Angelegenheiten werden vertraulich behandelt.

 

 

3.) Fachkonferenz

Für jedes Unterrichtsfach findet einmal pro Schulhalbjahr eine Fachkonferenz statt. Sie entscheidet über fachbezogene Angelegenheiten, wie z. B. Anschaffungen von Arbeitsmitteln und Gestaltung von Arbeitsplänen. In jeder Fachkonferenz sind die Eltern mit zwei Personen vertreten. Natürlich sind die Elternvertreter auch stimmberechtigt.

 

Die gewählten Elternvertreter berichten auf den Elternratssitzungen über die besprochenen Inhalte der jeweiligen Konferenzen.

 

 

4.) Gesamtkonferenz

Mitglieder der Gesamtkonferenz sind alle Beschäftigten der Schule sowie 6 Elternvertreter. Es ist sinnvoll, dass mindestens 2 Elternvertreter des SER-Vorstandes in der Gesamtkonferenz vertreten sind. Die Gesamtkonferenz entscheidet über alle wesentlichen pädagogischen Angelegenheiten der Schule.

 

Schulinterne Seminare für Elternvertreter können bei Interesse organisiert werden.